Ob im Bereich der Vorbereitung auf Erstkommunion und Firmung, in der Ministranten- und Jugendarbeit, in unseren Kindergärten oder im Religionsunterricht: die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen (aber auch mit schutz- und hilfsbedürftigen Erwachsenen) bestimmt einen großen Teil des pastoralen Alltags.
Unsere Kirchengemeinde soll dabei ein sicherer Ort sein - im Besonderen für Kinder, Jugendliche und schutz- und hilfsbedürftige Erwachsene. Alle, die sich bei uns engagieren und alle, die unsere Angebote wahrnehmen, sollen sagen können: "Hier fühle ich mich wohl!". Alle Beteiligten haben dabei den Anspruch auf einen gegenseitigen Umgang, der die jeweiligen Grenzen respektiert.
Aufgrund des Offenbarwerdens einer großen Zahl an Missbrauchsfällen sowohl in den Kirchen wie auch in Vereinen, Schulen und Internaten in den vergangenen Jahrzehnten wurden in den letzten Jahren eine Reihe von Vorgaben im Bundeskinderschutzgesetz erlassen. Auf der Basis dieser Vorgaben und der diözesanen Regelungen haben auch wir in unserer Kirchengemeinde - bzw. in den damals noch eigenständigen Seelsorgeeinheiten - Konzepte und Maßnahmen entwickelt, die bei uns praktiziert und umgesetzt werden.
Im sogenannten Institutionellen Schutzkonzept zur Prävention sexualisierter Gewalt (ISK) wird geregelt, welche Maßnahmen zum Schutz von Kindern, Jugendlichen und schutz- und hilfsbedürftigen Erwachsenen ergriffen werden. Diese sollen sexualisierte Gewalt verhindern und aufgezeigen, welche Hilfsmöglichkeiten bei Verdachtsfällen existieren. Auch sind in den einzelnen Pfarrbezirken sowohl haupt- wie ehrenamtliche Ansprechpersonen benannt.
Die Schutzkonzepte wurden in jeder der vier ehemaligen Seelsorgeeinheiten durch den jeweiligen Pfarrgemeinderat beschlossen und in Kraft gesetzt. Am rechten Seitenrand sind diese ISK einzusehen und bis zur Erstellung des neuen Schutzkonzeptes für die Kirchengemeinde Lauda in Kraft. Dieses wird bis zum Jahresende 2026 erstellt.


